MTA werden - Infos zur MTA-Ausbildung vom DVTA

Staatliche Prüfungen

Die Prüfungen umfassen einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Dokumente vorliegen:

  • eine Geburtsurkunde,
  • die Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen und
  • die zum Zeitpunkt der Zulassung vorliegenden Jahreszeugnisse.

Die Durchschnittsnote der Jahreszeugnisse muss mindestens „ausreichend“ sein.

Die Zulassung sowie die Prüfungstermine sollen dem Prüfling spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich oder elektronisch mitgeteilt werden.

Ausbildungs- und Prüfungsvorgaben für Auszubildende, die 2023 oder später ihre Ausbildung beginnen

Ausbildungs- und Prüfungsvorgaben MTR

Die Ausbildung der Medizinischen Technolog/-innen für Radiologie (MTR) erfolgt gemäß den Vorgaben des „Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie“ (MTBG) und der dazugehörigen „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technolog/-innen“ (MTAPrV). In der MTAPrV finden sich die Kompetenzbereiche (KB) der Ausbildung. Diese beinhalten für MTR die radiologische und nuklearmedizinische Diagnostik (KB I), die Strahlentherapie und nuklearmedizinische Therapie (KB III), die Strahlenschutzmaßnahmen sowie das Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der bildgebenden Diagnostik, in der Therapie mit ionisierender Strahlung und in der Diagnostik und Therapie mit radioaktiven Stoffen (KB III), die intra- und interprofessionelles Kommunikation und das Handeln im beruflichen Kontext, etc. (IV) sowie die Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen, etc. (KB V). Diese werden gemäß den Vorgaben der MTAPrV zum Beruf im theoretischen und praktischen Unterricht sowie in der praktischen Ausbildung vermittelt.

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung gemäß den Vorgaben des MTBG und der MTAPrV abgeschlossen. Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichem, einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Der schriftliche Teil der staatlichen Prüfung der MTR gliedert sich in zwei Aufsichtsarbeiten und beinhaltet im ersten Teil die radiologische und nuklearmedizinische Diagnostik (KB I), die Strahlentherapie und nuklearmedizinische Therapie (KB III), die Strahlenschutzmaßnahmen sowie das Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der bildgebenden Diagnostik und der Therapie mit ionisierender Strahlung und in der Diagnostik und Therapie mit radioaktiven Stoffen (KB III) sowie im zweiten Teil den Schwerpunkt aus dem Kompetenzbereich II zu den Strahlenschutzmaßnahmen und das Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der bildgebenden Diagnostik und Therapie mit ionisierender Strahlung sowie in der Diagnostik und Therapie mit radioaktiven Stoffen.

Der mündliche Teil der staatlichen Prüfung der MTR besteht in der Bearbeitung einer Fallsituation mit Fokus auf die die intra- und interprofessionelles Kommunikation sowie das Handeln im beruflichen Kontext, etc. (IV) und die Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen, etc. (KB V).

Der praktische Teil der staatlichen Prüfung der MTR gliedert sich in vier Teile, die im ersten Prüfungsteil zwei Prüfungsaufgaben aus der radiologischen Diagnostik und anderen bildgebenden Verfahren, im zweiten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe aus der Strahlentherapie, im dritten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe aus der Nuklearmedizin und im vierten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe aus dem Bereich der physikalisch-technischen Aufgaben in der Dosimetrie und im Strahlenschutz umfassen. Im Rahmen des zweiten Prüfungsteils (Strahlentherapie) ist zusätzlich zur Durchführung der Prüfungsaufgabe eine Fallvorstellung zur technischen Durchführung des Bestrahlungsplans durchzuführen.

Ausbildungs- und Prüfungsvorgaben MTF

Die Ausbildung der Medizinischen Technolog/-innen für Funktionsdiagnostik (MTF) erfolgt gemäß den Vorgaben des „Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie“ (MTBG) und der dazugehörigen „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technolog/-innen“ (MTAPrV). In der MTAPrV finden sich die Kompetenzbereiche (KB) der Ausbildung. Diese beinhalten für MTF die Funktionsdiagnostik in den Fachbereichen der HNO, Neurologie, Pneumologie, Kardiologie und Angiologie (KB I), Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der Funktionsdiagnostik (KB II), die intra- und interprofessionelles Kommunikation und das Handeln im beruflichen Kontext, etc. (III) sowie die Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen, etc. (KB IV). Diese werden gemäß den Vorgaben der MTAPrV zum Beruf im theoretischen und praktischen Unterricht sowie in der praktischen Ausbildung vermittelt.

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung gemäß den Vorgaben des MTBG und der MTAPrV abgeschlossen. Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichem, einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Die schriftliche Prüfung der MTF gliedert sich in zwei Aufsichtsarbeiten und beinhaltet im ersten Teil schwerpunktmäßig die Funktionsdiagnostik in den Fachbereichen der HNO, Neurologie, Pneumologie, Kardiologie und Angiologie (KB I) und das Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der Funktionsdiagnostik (KB II) sowie im zweiten Teil Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der Funktionsdiagnostik (KB II) sowie die Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen, etc. (KB IV).

Der mündliche Teil der staatlichen Prüfung der MTF besteht in der Bearbeitung einer Fallsituation mit Fokus auf die die intra- und interprofessionelles Kommunikation sowie das Handeln im beruflichen Kontext, etc. (III) und die Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen, etc. (KB IV).

Der praktische Teil der staatlichen Prüfung der MTF gliedert sich in vier Teile, die im ersten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe aus der Funktionsdiagnostik des Hörens und des Gleichgewichts, im zweiten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe aus der Funktionsdiagnostik des Gehirns, der Nerven oder der Muskelfunktion, im dritten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe aus der Funktionsdiagnostik des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems und im vierten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe aus der Funktionsdiagnostik des respiratorischen Systems umfassen. In einem der Prüfungsteile ist zusätzlich zur Prüfungsaufgabe eine Fallvorstellung durchzuführen.