Staatliche Prüfungen
Die Prüfungen umfassen einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Dokumente vorliegen:
- eine Geburtsurkunde,
- bei Verheirateten die Heiratsurkunde,
- die Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen.
Die Zulassung sowie die Prüfungstermine sollen dem Prüfling spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
Der schriftliche Teil der Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Aufsichtsarbeiten, in der schriftlich gestellte Fragen innerhalb von drei (1.) beziehungsweise vier Stunden (2.) zu beantworten sind.
Prüfungsfächer für MTLA
- Mathematik
Statistik
EDV und Dokumentation
Chemie / Biochemie
Anatomie
Physiologie /Pathophysiologie - Histologie / Zytologie
Klinische Chemie
Hämatologie
Mikrobiologie
Prüfungsfächer für MTRA
- Mathematik
Statistik
EDV und Dokumentation
Physik
Anatomie
Physiologie - Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren
Strahlentherapie
Nuklearmedizin
Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz
Prüfungsfächer für MTAF
- Statistik
EDV und Dokumentation
Physik
Anatomie
Physiologie
Spezielle Krankheitslehre - Neurophysiologische Funktionsdiagnostik
Audiologische Funktionsdiagnostik
Kardiovaskuläre Funktionsdiagnostik
Pneumologische Funktionsdiagnostik
Prüfungsfächer für VMTA
- Statistik
EDV und Dokumentation
Chemie / Biochemie
Anatomie der Tiere
Physiologie der Tiere
Krankheitslehre der Tiere - Histologie / Zytologie / Spermatologie
Lebensmittelkunde
Klinische Chemie
Hämatologie
Mikrobiologie
Der praktische Teil der Prüfung
Der praktische Teil der Prüfung soll innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein und setzt sich aus folgenden Fächern zusammen:
für MTLA
- Histologie / Zytologie
- Klinische Chemie
- Hämatologie
- Mikrobiologie
für MTRA
- Radiologische Diagnostik und andere bildgebenden Verfahren
- Strahlentherapie
- Nuklearmedizin
- Strahlenphysik und Dosimetrie
für MTAF
- Neurophysiologische Funktionsdiagnostik
- Audiologische Funktionsdiagnostik
- Kardiovaskuläre Funktionsdiagnostik
- Pneumologische Funktionsdiagnostik
für VMTA
- Histologie / Zytologie / Spermatologie
- Klinische Chemie
- Hämatologie
- Mikrobiologie
- Lebensmittelkunde
Der mündliche Teil der Prüfung
Dieser Teil wird von der Prüfungskommission in Gruppen von nicht mehr als 5 Prüflingen abgenommen. Es wird in allen Fächern, die Gegenstand der praktischen Prüfung sind, je etwa 10 Minuten geprüft.
Bestehen und Wiederholen der Prüfung
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn beide Aufsichtsarbeiten mit der Note “ausreichend” (4,0) benotet werden. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn alle Fächer mit der Note “ausreichend” (4,0) benotet werden. Der mündliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn nicht mehr als ein Fach mit der Note “mangelhaft” benotet wird und die Gesamtnote mindestens “ausreichend” (4,0) ist.
Regelungen über die Wiederholung eines nicht bestandenen Teils der Prüfung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum MTA-Gesetz festgelegt. Dauer und Inhalt eines weiteren Schulbesuches legt der Prüfungsvorsitzende fest.
Nach bestandener Prüfung erhält der Schüler ein Zeugnis sowie die Urkunde zur Führung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung “Medizinisch-Technischer Assistent”.