MTA werden - Infos zur MTA-Ausbildung vom DVTA

Ausbildung und staatliche Prüfung

Voraussetzungen

Ein Realschulabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss sind Voraussetzung für die Ausbildung.

Hilfreich sind:

  • Interesse (und gute Noten) an den MINT-Fächern: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik) sowie Technik
  • Detailorientierung: Dir bist sehr aufmerksam und bemerkst auch kleine Details
  • Freude an der Arbeit mit Menschen (Radiologie und Funktionsdiagnostik): hier arbeitest Du mit Patientinnen und Patienten und solltest auf ihre Empfindungen eingehen können
  • Eigenständiges Arbeiten: Du kannst, nachdem Du sie gelernt hast, Prozesse allein durchführen und wiederholen
  • Lernbereitschaft: MT arbeiten mit Menschen aus anderen medizinischen Berufen zusammen (Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, etc.). Die „gemeinsame Sprache“ setzt sich aus vielen Fachbegriffen zusammen, die Du während Deiner Ausbildung lernst.

Dauer und Inhalte

Die Ausbildung findet an Berufsfachschulen statt und dauert in Vollzeit – egal welches Berufsfeld Du wählst – drei Jahre. Einige Schulen bieten die Möglichkeit an, eine Teilzeitausbildung über 5 Jahre zu absolvieren.

Der Beginn der Ausbildung hängt von Deiner Berufsfachschule ab. Häufig beginnt sie im Spätsommer / Herbst (1. August bis 1. Oktober). Teilweise starten neue Ausbildungsjahrgänge auch im Winter / Frühjahr (1. Februar bis 1. April).

Alle vier Ausbildungen verbinden praktischen und theoretischen Unterricht mit der Arbeit in der Praxis (bei Praxispartnern der Berufsfachschulen). Daneben umfassen die Ausbildungen zur MTL, MTR, MTF und MTV ein interdisziplinäres Praktikum, das in der Radiologie und Funktionsdiagnostik den Kompetenzerwerb der grundpflegerischen Tätigkeiten beinhaltet.

Zum Abschluss der MT-Ausbildung wird die staatliche Prüfung abgenommen. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Urlaub und Vergütung während der Ausbildung

Seit dem 01.01.2023 müssen MT in Ausbildung laut Gesetz bezahlt werden. Die Bezahlung ist unterschiedlich, je nachdem, wo Du Deine Ausbildung absolvierst. Häufig liegt sie – je nach Ausbildungsjahr – zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro.

Ein Schulgeld wird nicht mehr erhoben. Allerdings kann es sein, dass Deine Schule Kopiergeld oder eine Gebühr für die Prüfung verlangt.

Auch der Urlaubsanspruch ist von Deinem zukünftigen Arbeitgeber / Deiner zukünftigen Arbeitgeberin abhängig. Bei vielen Arbeitgeber/-innen liegt der Urlaubsanspruch zwischen 24 und 30 Tagen.

Bewerbung

Inhalt der Bewerbung und Abgabetermine sind ebenfalls von den Schulen abhängig. Teilweise muss man sich auch bei den Praxispartner/-innen bewerben. Häufig werden folgende Unterlagen verlangt:

  • Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Foto
  • Geburtsurkunde / Kopie des Passes
  • Abschlusszeugnis / letztes Zeugnis

Teilweise werden darüber hinaus weitere Unterlagen erbeten. Beispielsweise:

  • Medizinisches Attest zur Eignung
  • Beleg der Masernimpfung

Staatliche Prüfung

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Die Voraussetzungen zur Zulassung sowie die Inhalte der Prüfungen sind im MTBG und in der MTAPrV festgelegt, die beide seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind.

Beide können auf der Website „Gesetze im Internet“ des Bundesjustizministeriums / des Bundesamts der Justiz eingesehen werden:

MTBG (§ 25)

MTAPrV (§§ 11 – 57)

Weiterführende Links

Was verdienen MT?

Im Durchschnitt verdienen Medizinische Technologinnen und Technologen ohne Berücksichtigung von Weihnachts- und Urlaubsgeld und anderen Sonderzahlungen monatlich 2.842 Euro Brutto bei i. d. R. 38,5 Wochenstunden.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine Online-Umfrage des Internetportals lohnspiegel.de, an der sich rund 530 MT beteiligt haben. (Stand 2015)

Wie die Grafik zeigt, wirkt sich die Dauer der Berufserfahrung auf die Höhe des Gehalts aus: Bei einer Berufserfahrung von bis zu einem Jahr beträgt das durchschnittliche Monatseinkommen 2.025 €, bei mehr als 20 Jahren steigt es auf 3.386 €.

Weitere Einflussfaktoren

Tarifbindung
Im Schnitt erhalten MT ohne Tarifvertrag 2.566 € im Monat, mit Tarifvertrag rund 3.102 €.

Betriebsgröße
In Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern/-innen erhalten MT im Durchschnitt 2.392 €, in Betrieben mit unter 100 Beschäftigten 2.632 € und in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten 2.885 €.

Überstunden
41 % der befragten MT geben an, im Allgemeinen mehr als vertraglich vereinbart zu arbeiten. 60 % der medizinisch-technischen Assistenten/-innen erhalten ausschließlich einen Freizeitausgleich. 25 % erhalten teils Vergütung, teils Freizeitausgleich. Bei 9 % der Befragten werden die Überstunden nicht vergütet.

Akademisierung der MT-Berufe

Deutschland macht sich auf den Weg – Themenheft zur Vielfalt der MT-Ausbildungs- und Berufswelt und den Perspektiven mit hochschulischer Qualifikation

Trotz der verantwortungsvollen Tätigkeit der MT-Berufe gehört Deutschland im Ausbildungsvergleich der Europäischen Union neben Spanien und Luxemburg zu den Schlusslichtern. Während bei unseren europäischen Nachbarn die Ausbildung im Hochschulsektor stattfindet und mit einem Bachelor und/oder Master abschließt, bilden wir unverändert auf Berufsfachschulniveau aus.

Das spiegelt unter anderem in keiner Weise die Dynamik der medizinisch-technischen Entwicklung und die heutigen Anforderungen wider. Die Ausbildungsinhalte werden den heutigen Anforderungen in vielen Bereichen der medizinisch-technischen Entwicklung nicht mehr gerecht und müssen dringend neu gestaltet werden.

*Auszug aus dem Grußwort des Themenheftes von Anke Ohmstede (DVTA-Präsidentin) und Christiane Maschek (DVTA-Vizepräsidentin)

Das Themenheft Akademisierung als Chance – Deutschland macht sich auf den Weg kannst du per E-Mail an beziehen.

DVTA-Themenheft: MTA - Akademisierung als Chance